Zulassung des DGGP-Bildungszentrums durch die Pflegekammer
Wir freuen uns, dass unsere Weiterbildungsstätte gemäß § 57 Abs. 2 des Heilberufe-Gesetzes NRW (HeilBerG) i.V.m. der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW (WBO) vom 24. Oktober 2023, von der Pflegekammer zugelassen wurde.
Die Anerkennung durch die zuständige Kammer bestätigt damit „offiziell“ die fachliche Qualität, ausreichende Praxis- und Unterrichtszeiten sowie die erforderliche Qualifikation des Lehrpersonals.
Das wussten wir auch vorher 😉.