Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
Der Erhalt und die Entwicklung der Qualität in der Intensivpflege und Anästhesie sind Schwerpunkte der Weiterbildung. Es werden spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermittelt, um eigene Lösungswege für komplexe Situationen in der Intensivpflege und der pflegerischen Versorgung in der Anästhesie finden zu können. Hierbei wird das Erfahrungs- und Fachwissen der Pflegenden durch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse unterstützt. Im Rahmen der Anwendung des Pflegeprozesses wird eine patientenorientierte geplante Pflege gelehrt und erworbenes Fachwissen unter Zuhilfenahme verschiedener Lehrmethoden in pflegerische Handlungskompetenz übergeleitet. Die Blickrichtung der Pflegenden wird zur Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung sowie zur Krankheitsbewältigung geführt und im Sinne Antonovskys Definition der Salutogenese erweitert.
Ziele
Die Weiterbildung befähigt die Teilnehmer/-innen intensivpflege-bedürftige Menschen und betroffene Menschen in der Anästhesieabteilung umfassend, unter Berücksichtigung ihrer psychischen, geistigen und physischen Bedürfnisse, zu pflegen und die Bezugspersonen der Patienten zu beraten.
Zielgruppe und Voraussetzung
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Seit dem 01.01.2021 Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die nach dem alten Altenpflegegesetz ausgebildet wurden und aktuell im Bereich IMC/ICU und/oder in der Anästhesie tätig sind.
Abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
Anmeldung
- Anschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Ausbildungszeugnis
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Anmeldeformular
Struktur der Weiterbildung
Grundlage der Weiterbildung ist die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpfleger/ -innen in der Intensivpflege und Anästhesie“ (WeiVIAPfl) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.12.2008. Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert zwei Jahre, umfasst 720 theoretische Stunden und wird in Modulform angeboten.
Jedes Modul schließt mit einer eigenständigen Prüfungsleistung ab. Die Modulprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur oder einer mündlichen Prüfung oder einer schriftlichen Hausarbeit.
Für jedes Modul werden Credit Points vergeben (30 Stunden = 1Credit).
Gliederung der Weiterbildung
Der theoretische Unterricht ist in Präsenz- (582 Stunden) und Selbstlernphasen (138 Stunden) unterteilt (90 Präsenztage). Die Präsenzphasen der Unterrichtseinheiten finden ganztägig in Blockveranstaltungen und Workshops statt. Die Selbstlernphasen beinhalten die Vor- und Nachbearbeitungen für die Präsenzzeiten sowie die Bearbeitung von Hausaufgaben.
Die praktische Weiterbildung umfasst lt. WeiVIAPfl Stand 08.06.2022 2.100 Stunden, von denen mindestens 1.200 Stunden unter Anleitung stattfinden müssen.
Sie gliedert sich wie folgt:
- 400 Stunden operative Intensivstation
- 400 Stunden internistische/kardiologische Intensivstation
oder
- 800 Stunden interdisziplinäre Intensivstation sowie
- 400 Stunden Anästhesie
Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung haben die Teilnehmenden max. 4 Jahre Zeit, um die praktischen Einsätze nachzuweisen. Nach Umsetzung der theoretischen Weiterbildung und erfolgreich bestandender Prüfung nach 2 Jahren, erhalten die Teilnehmenden ein vorläufiges Zertifikat bis der Nachweis der praktischen Einsätze erfolgt ist.
Inhalte der theoretischen Präsenzphasen
Modul 1.1 Beziehungsgestaltung 70 Stunden 16 Std. Selbstlernanteil
Modul 1.2 Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege 60 Stunden 16 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.1 Professionelles Handeln 80 Stunden 16 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.2 Professionelles Handeln 60 Stunden 8 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.3 Professionelles Handeln 50 Stunden 8 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.4 Professionelles Handeln 40 Stunden 8 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.5 Professionelles Handeln 40 Stunden 8 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.6 Professionelles Handeln 40 Stunden 8 Std. Selbstlernanteil
Modul 2.7 Professionelles Handeln 80 Stunden 16 Std. Selbstlernanteil
Modul 8.1 Projektmanagement 70 Stunden 10 Std. Selbstlernanteil
Modul 8.2 Personalführung und –anleitung 70 Stunden 14 Std. Selbstlernanteil
Modul 9.1 Eigene Lernwege gestalten 60 Stunden 10 Std. Selbstlernanteil
Abschluss
Die Abschlussprüfung wird als praktische und mündliche Prüfung nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen (WeiVIAPfl, 2008) durchgeführt.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung führt zu der Bezeichnung „Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Intensivpflege und Anästhesie“, „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in für Intensivpflege und Anästhesie“ bzw. „Fachaltenpfleger/-in für Intensivpflege und Anästhesie“.
Termine Kurs 2024 – 2026
18. – 22.11.2024 01. Blockwoche
16. – 18.12.2024 01. Unterrichtseinheit
20. – 24.01.2025 02. Blockwoche
24. – 28.02.2025 03. Blockwoche
17. – 19.03.2025 02. Unterrichtseinheit
07. – 09.04.2025 03. Unterrichtseinheit
12. – 14.05.2025 04. Unterrichtseinheit
23. – 27.06.2025 04. Blockwoche
15. – 19.09.2025 05. Blockwoche
03. – 07.11.2025 06. Blockwoche
15. – 19.12.2025 07. Blockwoche
12. – 14.01.2026 05. Unterrichtseinheit
16. – 20.02.2026 08. Blockwoche
09. – 11.03.2026 06. Unterrichtseinheit
20. – 24.04.2026 09. Blockwoche
11. – 15.05.2026 10. Blockwoche
15. – 17.06.2026 07. Unterrichtseinheit
06. – 08.07.2026 08. Unterrichtseinheit
07. – 09.09.2026 prakt. Prüfung Teil 1
28. – 30.09.2026 prakt. Prüfung Teil 2
12. – 16.10.2026 Mündliche Prüfungen
Zu den Unterrichtseinheiten kommen vier fachspezifische Workshoptage dazu.
Kosten
Die Lehrgangskosten betragen 5.590,00 EUR pro Person.