Pflegefall – was nun? Eine Frage, mit der sich immer mehr Patienten, pflegende Angehörige und Familien auseinandersetzen müssen. Seit Einführung der fallpauschalisierten Finanzierung von Krankenhausleistungen – DRG, diagnosis related groups – im Jahr 2004, werden Patienten früher und mit einem deutlich höheren Pflege- und Versorgungsbedarf entlassen. Immer mehr Familien werden zu pflegenden Angehörigen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, ist der § 7 SGB XI seit dem 01. Juli 2008, um den § 7a „Pflegeberatung“ erweitert worden. Ziel ist es demnach, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, das richtige Maß an Intervention und Unterstützung finden können, welches sie befähigt, ein Maximum an Unabhängigkeit und Kontrolle über das eigene Leben zu erreichen oder zu bewahren. Für Patienten und pflegende Angehörige bedeutet dies, dass sie Anspruch auf ein individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitangebot haben, welches jeweils auf die Bedürfnisse des einzelnen Hilfebedürftigen zugeschnitten ist. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung ist seit Januar 2009 gesetzlich verankert. |
| Die Weiterbildung zum/zur Pflegeberater/-in im Gesundheitswesen soll die Teilnehmenden dazu befähigen eine reflektierende, lebensweltorientierte, prozessbegleitende und Ressourcen nutzende Beratung durchführen zu können. Zielgruppe sind Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Sozialversicherungs- fachangestellte/-er. |